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Der Grundbuchauszug - eines der wichtigsten Dokumente für Ihren Hausverkauf


Sobald Sie sich intensiv mit dem Verkauf Ihrer Immobilie auseinandersetzen, sollten Sie auch alle notwendigen Unterlagen zusammensuchen. Eines der wichtigsten Dokumente ist der Grundbuchauszug. Dieser dient vor allem als Nachweis Ihrer Eigentümerschaft, die innerhalb der einzelnen Verkaufsphasen immer wieder belegt werden muss.

Doch was ist überhaupt ein Grundbuchauszug?

Wie der Name es schon richtig sagt, handelt es sich hierbei um einen Auszug bzw. eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register welches das Grundstück, die Eigentümerverhältnisse, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundstück sowie die damit verbundenen Belastungen (z.B. Hypotheken oder Grundschulden) aufweist. Auch die Rechte an Dritte wie beispielsweise Wohnrecht, Vorkaufsrecht oder Nießbrauchrecht können im Grundbuch nachgelesen werden.

Dieser Auszug ist nicht nur für den Käufer einer Immobilie interessant, sondern auch für den Notar, der zum Zeitpunkt des Verkaufes die rechtmäßigen Eigentümer einer Immobilie prüfen muss. Auch im Rahmen einer Immobilienfinanzierung wird eine Einsicht in das Grundbuch von der betroffenen Bank gewünscht.

Ein Grundbuchauszug kann daher wie eine Art „Ausweis“ gesehen werden, der alle notwendigen Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie enthält.

Wie ist so ein Grundbuch aufgebaut?

Ein Grundbuch besteht im Allgemeinen immer aus drei Abteilungen, einer Aufschrift und einem Bestandsverzeichnis.

Die Aufschrift wird auch als Deckblatt bezeichnet und zeigt das zugehörige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk sowie die Blattnummer.

Im Bestandsverzeichnis werden Angaben zur Lage und Größe eines Grundstückes bzw. einer Immobilie aufgelistet. Sämtliche Angaben zur Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer, welche vom amtlichen Katasteramt vorgegeben werden, sind dort zu entnehmen. Auch die Angaben zum Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht werden aus dem Bestandsverzeichnis entnommen.

Die drei Abteilungen werden als 1.Abteilung, 2.Abteilung und 3.Abteilung bezeichnet.

Da in der Abteilung I der Eigentümer vermerkt wird, bildet sie die wichtigste Abteilung. Ein Auszug dieser Abteilung gilt stets als Beweis der Eigentümerschaft.

In der Abteilung II können Lasten und Beschränkungen entnommen werden, wie beispielsweise Grunddienstbarkeiten oder Wohnrechte.

Hypotheken, Pfandrechte, Grundschulden oder andere Lasten werden in der Abteilung III vermerkt.


Wie erhält man einen Grundbuchauszug?

Generell ein uneingeschränktes berechtigtes Interesse das Grundbuch einzusehen, haben alle Grundstückseigentümer sowie alle im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber. Gleiches gilt für Behörden, Gerichte, Notare sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Andere Personengruppen, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht wie z.B. Kaufinteressenten, Makler oder auch Mieter, müssen eine entsprechende Begründung beim Grundbuchamt vorlegen. Das Grundbuchamt hat anschließend einen gewissen Spielraum, um zu entscheiden, ob das berechtigte Interesse wirklich vorliegt oder nicht.

Um den Auszug zu erhalten wird ein entsprechender Antrag an das zuständige Grundbuchamt verschickt. Sie können auch persönlich zum Grundbuchamt gehen und den Auszug vor Ort beantragen.

Sie haben keinen aktuellen Grundbuchauszug vorliegen oder wissen nicht, woher Sie diesen kostengünstig erhalten? Kein Problem!

Bei Jennifer Klix Immobilien übernehmen wir  die finale Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und kümmern uns um die Beschaffung und Digitalisierung zusätzlich fehlender Dokumente die Sie für einen erfolgreichen Immobilienverkauf benötigen.


Was kostet so ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Je nach Art des Auszuges, beglaubigt oder unbeglaubigt, liegen die Kosten zwischen 10,- € und 50,- €.

Die Kosten können vermieden werden, wenn auf einen bereits vorhandenen Auszug zurückgegriffen werden kann. Benötigen Sie jedoch einen aktuellen Grundbuchauszug für die Finanzierung bei einer Bank, wird in den meisten Fällen ein Auszug der nicht älter als 6 Monate ist verlangt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich häufig innerhalb des Verkaufsprozesses einen aktuellen Grundbuchauszug einzuholen.


Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Grundbuchauszug oder Dokumente, die Sie für Ihren Immobilienverkauf benötigen? Kontaktieren Sie uns gerne!