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Wissenswertes rund um den Energieausweis

Egal ob Sie eine eigene Immobilie besitzen oder gerade auf der Suche sind, der Begriff Energieausweis ist jedem der sich mit Immobilien auseinandersetzt bekannt. Doch worum geht es hierbei genau? Und was sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen müssen?
Wir haben die häufigsten Fragen zusammengefasst und in unserem Artikel beantwortet.

Was ist der Energieausweis?

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entwickelt, berechnet der Energieausweis die Energieeffizienz auf der Grundlage des bisherigen Energieverbrauchs oder der technischen Eigenschaft eines Gebäudes und gibt eine Beurteilung über den energetischen Zustand. Der Energieausweis wird auch als „Energiepass“ oder „Energiesparausweis“ bezeichnet. 

Durch den ermittelten Energiebedarf einer Gebäudenutzfläche lassen sich einzelne Immobilien vergleichen und in verschiedene Energieeffizienzklassen unterteilen.

Welche Angaben sind im Energieausweis enthalten?

Neben allgemeinen Daten, wie Anschrift, Registriernummer und Ausstellungsdatum sind verschiedene Kennwerte auf dem Energieausweis aufgelistet:

  • Primärenergiebedarf
  • Endenergiebedarf/Energiebedarfskennwert
  • Energieverbrauchskennwert
  • Effizienzklassen

Der Primärenergiebedarf zeigt immer die Energieeffizienz der Immobilie. Je kleiner der Wert, desto geringer der Bedarf und desto höher die Energieeffizienz.
Der Endenergiebedarf/Energiebedarfswert gibt Auskunft, über die nach technischen Regeln berechnete, theoretische Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung nach Standardnutzungsbedingungen.
Durch den Energieverbrauchskennwert wird die in den letzten drei Jahren zum Heizen verbrauchte Energie pro Quadratmeter in Kilowattstunden angegeben.
Die Effizienzklassen geben Auskunft über die energetische Qualität der Immobilie. Ihre Darstellung erfolgt in einer Farbskala. Grundsätzlich gilt: Rot gilt für schlechte Werte, Grün gilt für gute Werte.

Energieeffizienzklasse 

Endenergie {kWh/(m2*a)}

A+

< 30

A

< 50

B

< 75

C

< 100

D

< 130

E

< 160

F

< 200

G

< 250

H

> 250

Quelle: Anlage 10, EnEV 2014


Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Wo liegt hier der Unterschied?


Diese beiden Energieausweistypen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Machart:
Der tatsächliche Energieverbrauch wird durch den Verbrauchsausweis bewertet. Ein Bedarfsausweis bewertet immer den nutzerunabhängigen bzw. theoretischen Bedarf, welcher sich aus dem Zustand einer Immobilie ergibt.

Ein Bedarfsausweis wird erstellt bei:

  • Neubauten
  • Bestandsimmobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978, unsaniert laut WärmeschutzV

Ein Verbrauchsausweis wird erstellt bei:

  • Bestandsimmobilien mit 5 oder mehr Wohneinheiten
  • Bestandsimmobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr nach 1977
  • Bestandsimmobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978, saniert laut WärmeschutzV


Welche Neuerungen ergaben sich durch die EnEV?

Seit dem 01.Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen gewisse Energiekennwerte angegeben werden:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf / -verbrauch der Immobilie
  • Wesentlicher Energieträger
  • Baujahr und Effizienzklasse (nur bei Wohnhäusern)


Die Energieeffizienzklasse muss zusätzlich in einer Farbskala dargestellt werden. Sie reicht von A+ (Effizienzhaus 40) bis H (nicht modernisiert).
Aussteller von Energieausweisen müssen bei der Erstellung dem Eigentümer von Immobilien gewisse Empfehlungen geben, wie die energetischen Eigenschaften verbessert werden können. Sollten keine Verbesserungen möglich sein, muss auch dies im Energieausweis vermerkt werden.

Benötigen Sie eine Beratung durch einen Fachmann? Kontaktieren Sie gerne den von uns empfohlenen Energieberater Michael Veit.

Sobald ein Energieausweis erstellt wird, muss er mit einer Registriernummer versehen werden. Ohne Registriernummer ist der Ausweis nicht gültig. Die Nummer wird vom Aussteller bei der zuständigen Behörde beantragt.


Wie lange ist ein Energieausweis gültig und wie viel kostet er?

Prinzipiell sind Energieausweise ab dem Datum der Ausstellung für maximal 10 Jahre gültig.
Wurden innerhalb dieses Zeitraums umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die sich positiv auf den Energieverbrauch Ihrer Immobilie auswirken, muss ein neuer Ausweis mit einer neu berechneten Energieeffizienz erstellt werden.

Die Kosten für einen Energieausweis sind nicht gesetzlich geregelt.
Da die Erstellung eines Verbrauchsausweises mit weniger Aufwand verbunden ist, sind je nach Anbieter mit Kosten zwischen 25,00 – 100,00 € zu rechnen. Die Erstellung eines Bedarfsausweises hingegen kann zwischen 65,00 und 500,00 € kosten. Die Kosten sind hierbei immer vom Eigentümer bzw. Verkäufer zu tragen.

Tipp: Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, erstellen wir kostenlos einen Energieausweis für Sie. 


Ist ein Energieausweis für Wohngebäude Pflicht?

Egal ob Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, ein Energieausweis ist immer verpflichtend. Insbesondere beim Verkauf ist er durch seine Hinweise auf Einsparpotenziale hilfreich, wenn es um die Modernisierungsplanung der Immobilie geht.
Generell besteht diese Pflicht bereits seit dem 01.Oktober 2008.


Ist ein Verkauf auch ohne Energieausweis möglich?

Innerhalb des Beurkundungsprozesses sind Notare dazu verpflichtet zu überprüfen, ob ein entsprechender Energieausweis vorliegt und ob dieser gültig ist. Ohne Energieausweis ist in der Regel kein Verkauf möglich.
Ausgenommen von dieser Regel sind: denkmalgeschützte Gebäude, unregelmäßig genutzte und geheizte Gebäude (z.B. Ferienhäuser), Gebäude mit einer speziellen Nutzungsart (z.B: Werkstätten, Gewächshäuser) sowie kleine Gebäude mit einer Nutzungsfläche von unter 50 qm.
Bewohnen Sie selbst ein Gebäude, dessen Baugenehmigung vor dem 01.Oktober 2007 erteilt wurde und möchten Sie es weder vermieten, verpachten noch verkaufen, benötigen Sie ebenfalls keinen Energieausweis. Erst bei einem Verkauf, einer Vermietung oder einer Verpachtung ist dann die Beantragung notwendig.


Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Gebäudeenergiegesetz?

Durch das Gebäudeenergiegesetz GEG wurden die Gesetze und Verordnungen zum Energieeinsparen, die EnEG sowie die EnEV zu einem Gesetz zusammengefügt und um einige Neuerungen ergänzt.

Lesen Sie dazu auch gerne unseren gesonderten Artikel über das neue Gebäudeenergiegesetz.


Das Gebäudeenergiegesetz verschärft insbesondere die Informationspflichten für Verkäufer und Makler, indem es dazu verpflichtet potenziellen Käufern mehr Informationen aus dem Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Spätestens zu einer Besichtigung muss der Ausweis oder eine Kopie deutlich ausgehändigt werden.


Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Energieausweis? Kontaktieren Sie uns gerne!